Die Fachdienstbereitschaft ist nicht als Einheit in örtliche oder überörtliche Katastrophenschutzstrukturen eingebunden. Die Anforderung zu einem Unterstützungseinsatz erfolgt daher ausschließlich durch oder über den DRK-Landesverband.
Die Alarmierung der Helfer erfolgt durch die Leitung der FDB nach Anforderungen durch die Landesbereitschaftsleitung oder die Landesgeschäftsstelle (Abteilung II Nationale Hilfsorganisation).
Alarmstufen
Die Alarmstufen egeben sich aus der Katastrophenschutzvorschrift (K-Vorschrift) des DRK:
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Probealarm |
Überprüfung der Alarmierungswege und Abläufe |
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Alarmwarnung |
dient der Sicherstellung der ständigen
Erreichbarkeit der Leitungs-, Führung- und Einsatzkräfte
(Rufbereitschaft). Die Helfer sollen sich auf einen möglichen Einsatz einstellen |
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Voralarm |
dient der Sicherstellung der
kurzfristigen Einsatzbereitschaft. Helfer sollen mit einem Alarm in Kürze rechnen
und Vorbereitungen treffen.
Die Leitungsgruppe des LV tritt zusammen, die Führungsgruppe der FDB
nimmt als Ansprechpartner für die Leitungsgruppe am Standort ihren Dienst auf.
Es wird überprüft, ob die für den Einsatz vorgesehenen Kräfte
erreichbar und abkömmlich sind. Benötigtes Material und Gerät wird ggf. für den
Einsatz vorbereitet bzw. verladen. |
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Alarm |
die Einsatzkräfte rücken unverzüglich in den Standort ein
und stellen ihre Einsatzbereitschaft her. Alle weiteren Schritte erfolgen in Absprache
mit der Leitungsgruppe. |
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