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Freitag, 18. Mai 2012

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Einsatz-/Führungsgrundsätze

Die DRK-Hilfszugabteilung Niedersachsen ist Teil eines gesamtverbandlichen Einsatzinstrumentes. Es untersteht zur Gefahrenabwehr dem Präsidium des DRK.

 

Die DRK-Hilfszugabteilung Niedersachsen ist eine von derzeit 8 Hilfszugabteilungen, die den jeweiligen Landesverbänden zugeordnet sind. Koordinierend wird eine Zentralabteilung des DRK-Präsidiums tätig.

 

Die Hilfszugabteilung Niedersachsen ist dem Präsidenten des LV unterstellt.

 

Einsätze des DRK-Hilfszuges, einer Hilfszugabeilung oder Teileinheiten einer Hilfszugabteilung in der Bundesrepublik Deutschland werden durch das Präsidium des DRK oder in Vertretung durch den Präsidenten des entsprechenden Landesverbandes angeordnet.

 

I. Einsatzanlässe


  1. Die DRK-Hilfszugabteilung Niedersachsen oder Teileinheiten können zur humanitären Hilfeleistung im In- und Ausland auf der Grundlage der Grundsätze des Roten Kreuzes, den Bestimmungen der Genfer Abkommen, dem Zivilschutzgesetz und der entsprechenden bundesländerspezifischen Gesetze sowie der "K-Vorschrift des DRK" eingesetzt werden bei
    • Notsituation des täglichen Lebens,
    • Großschadenlagen,
    • Notschäden,
    • Katastrophen und im
    • Spannungs- und Verteidigungsfall

  2. Der DRK-Hilfszug Niedersachsen oder Teileinheiten können eingesetzt werden zur
    • Unterstützung von DRK-Gliederungen
    • Unterstützungen Dritter
    • und bei Veranstaltungen und anderen disponierbaren Einsätzen

II. Einsatzformen


Bei allen Einsatzanlässen kann der Einsatz erfolgen durch

  • materielle Unterstützung

  • personelle Unterstützung

  • Bereitstellung des gesamten DRK-Hilfszuges, einzelner Hilfszugabteilungen oder Teileinheiten der Hilfszugabteilungen.

 

III. Zuständigkeiten


  1. bei einem Einsatzanlass im Bereich eines Landesverbandes:

    Einsätze im Bereich eines Landesverbandes regelt der jeweilige Landesverband in eigener Zuständigkeit. Der Bundesverband ist frühestmöglich zu informieren. Dem Bundesverband ist bei längerem Einsatz ein Einsatzbericht zu übermitteln.

  2. bei einem Einsatzanlass im Bereich mehrerer Landesverbände:

    Bei Einsatzanlässen, die sich über die Grenzen eines Landesverbandes erstrecken, bestimmt der Bundesverband gemäß den Ausführungen der „K-Vorschrift“ die Gesamtführung und den Umfang der einzuleitenden Maßnah-men.

  3. bei einem Einsatzanlass des Bundesverbandes:

    Einsätze des DRK-Hilfszuges , einzelner Hilfszugabteilungen oder Teileinheiten von Hilfszugabteilungen, die vom Bundesverband veranlasst werden, werden grundsätzlich über den Bundesverband abgewickelt.

    Gleiches gilt für die Unterstützung im Rahmen des grenzüberschreitenden Katastrophenschutzes und der internationalen Katastrophenhilfe.

 

IV. Anforderungsmöglichkeiten


Die Anforderung eines Einsatzes der DRK-Hilfszugabteilung Niedersachsen oder von Teileinheiten davon kann grundsätzlich durch jeden erfolgen.

 

Die Rotkreuz-Gliederung, die eine Anforderung erhält, leitet diese an den Landesverband weiter.

 

V. Führungsorganisation


Das Führungs- und Unterstellungsverhältnis in der DRK-Hilfszugabteilung Niedersachsen ergibt sich aus den im DRK jeweils gültigen Regelungen und der „K-Vorschrift“. Bei Einsatz mehrerer Hilfszugabteilungen oder des gesamten DRK-Hilfszuges kann eine gemeinsame Einsatzführung Hilfszug gebildet werden.

 

Der DRK-Hilfszug, eine Hilfszugabteilung oder Teileinheiten einer Hilfszugabteilung, werden im Einsatz der den Einsatz leitenden Stelle unterstellt. Die Entsendung eines Fachberaters Hilfszug in die Einsatzleitung ist zu empfehlen. Dieser arbeitet eng mit dem K-Beauftragten zusammen.

 

Der Führungsgruppe Hilfszugabteilung Niedersachsen können zur Unterstützung andere Einsatzgliederungen unterstellt werden.

 


Letzte Änderung:15.11.2007